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   OVG Hamburg, 01.06.2001 - 1 Bs 114/01   

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https://dejure.org/2001,15518
OVG Hamburg, 01.06.2001 - 1 Bs 114/01 (https://dejure.org/2001,15518)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 01.06.2001 - 1 Bs 114/01 (https://dejure.org/2001,15518)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juni 2001 - 1 Bs 114/01 (https://dejure.org/2001,15518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festlegung des Quotienten für die zukünftige Berechnung der Dienstbezüge im Bewilligungsbescheid hinsichtlich der Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung als Umsetzung der gesetzlichen Regelung des § 6 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) ; Gesetzliche Grundlage für ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflichtstunden - Keine Rechtsgrundlage für hamburgische Verordnung über die Pflichtstunden - Mitbestimmung des Personalrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83

    Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.06.2001 - 1 Bs 114/01
    Dabei ist als Hebung der Arbeitsleistung nicht die Steigerung der Menge oder Qualität des Arbeitsertrages anzusehen, sondern vielmehr die erhöhte Inanspruchnahme des oder der betroffenen Beschäftigten, zu der solche Maßnahmen typischerweise führen (vgl. Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 - BVerwGE 72, 94, 102).

    Er meint vielmehr den körperlichen Einsatz und den geistigen Aufwand, den der Beschäftigte erbringen muß, um das ihm abverlangte Arbeitsergebnis in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu erzielen (vgl. Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 - a. a. O.).

  • BVerwG, 13.06.1997 - 6 P 1.95

    Personalvertretungsrecht: Dienstanweisung zu einer deutlichen Steigerung der

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.06.2001 - 1 Bs 114/01
    »a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats fallen unter den Mitbestimmungstatbestand des § 76 Abs. 2 Nr. 5 BPersVG (Hebung der Arbeitsleistung) Maßnahmen, die darauf abzielen, die Effektivität der Arbeit in der vorgegebenen Zeit qualitativ und/oder quantitativ zu fördern, d. h., die Güte und/oder Menge der zu leistenden Arbeit zu steigern (vgl. Beschluß vom 23. Januar 1996 - BVerwG 6 P 54.93 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 35 m. w. N. zur stRspr sowie zuletzt Beschluß vom 13. Juni 1997 - BVerwG 6 P 1.95 - Buchholz a. a. O. Nr. 36 = PersR 1997, 451).

    Der Zweck des Tatbestandes besteht darin, den oder die betroffenen Beschäftigten vor einer unnötigen oder unzumutbaren Belastung zu bewahren (zuletzt Beschluß vom 13. Juni 1997 - BVerwG 6 P 1.95 - a. a. O., S. 14).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 6 P 47.93

    Personalvertretung - Schulorganisatorische Richtlinien - Schülerzahlerhöhung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.06.2001 - 1 Bs 114/01
    Wesentlich für den Schluß von den objektiven Gegebenheiten auf den Zweck der Hebung ist die Unausweichlichkeit der mit der zwangsläufigen Beschleunigung oder Vermehrung der zu verrichtenden Tätigkeiten verbundenen erhöhten Arbeitsbelastung im ganzen (vgl. zu allem Beschluß vom 17. Mai 1995 - BVerwG 6 P 47.93 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 8, S. 9 m. w. N. zur stRspr).

    Von einer solchen Unausweichlichkeit ist dann nicht auszugehen, wenn eine Kompensation an anderer Stelle etwa in der Weise in Betracht kommt, dass eine Verringerung anderer Tätigkeiten oder eine Verminderung der Arbeitsgüte anheimgestellt wird (vgl. Beschluß vom 17. Mai 1995 - BVerwG 6 P 47.93 - a. a. O.; zusammenfassend Beschluß vom 11. November 1993 - BVerwG 6 PB 4.93 - Buchholz 251.3 § 63 BrPersVG Nr. 1).

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.06.2001 - 1 Bs 114/01
    (1) Der Entstehungsgeschichte des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes (vgl. Bericht des Ausschusses für Öffentlichen Dienst, aufgrund der CDU- und SPD-Anträge Hamburgisches Personalvertretungsgesetz - Drucksache VII/2366) ist zu entnehmen, daß der Hamburger Gesetzgeber in Kenntnis der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1959 (BVerfGE 9 S. 268) zur Letztverantwortung der Regierung und des Entwurfes des späteren § 104 Satz 3 des Bundespersonalvertretungsgesetzes die von ihm geregelten Mitbestimmungstatbestände erhalten wissen wollte (vgl. Bericht des Ausschusses für Öffentlichen Dienst, Bürgerschaftsdrucksache VII 2366 S. 7 ff. zu § 83 Abs. 6 des Entwurfs).
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.06.2001 - 1 Bs 114/01
    aaa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 24.05.1995, BVerfGE 93 S. 37 ff.) bedarf als Ausübung von Staatsgewalt alles amtliche Handeln mit Entscheidungscharakter der demokratischen Legitimation.
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.06.2001 - 1 Bs 114/01
    Unklarheiten müssen hierbei zu Lasten der Verwaltung gehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.1980, BVerwGE 60, S. 223).
  • BVerwG, 28.12.1998 - 6 P 1.97

    Erhöhung der Pflichtstunden für Lehrer als mitbestimmungspflichtige Maßnahme zur

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.06.2001 - 1 Bs 114/01
    Im Beschluß vom 28. Dezember 1998, der die Erhöhung der Pflichtstundenzahl für Lehrer betrifft, hat das Bundesverwaltungsgericht (ZfPR 1999 S. 52, 53 ff.) seine ständige Rechtsprechung wie folgt zusammengefaßt:.
  • BVerwG, 23.01.1996 - 6 P 54.93

    Personalvertretungsrecht: Anordnung von Überstunden kein Mitbestimmungstatbestand

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.06.2001 - 1 Bs 114/01
    »a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats fallen unter den Mitbestimmungstatbestand des § 76 Abs. 2 Nr. 5 BPersVG (Hebung der Arbeitsleistung) Maßnahmen, die darauf abzielen, die Effektivität der Arbeit in der vorgegebenen Zeit qualitativ und/oder quantitativ zu fördern, d. h., die Güte und/oder Menge der zu leistenden Arbeit zu steigern (vgl. Beschluß vom 23. Januar 1996 - BVerwG 6 P 54.93 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 35 m. w. N. zur stRspr sowie zuletzt Beschluß vom 13. Juni 1997 - BVerwG 6 P 1.95 - Buchholz a. a. O. Nr. 36 = PersR 1997, 451).
  • OVG Hamburg, 28.02.2000 - 8 Bf 334/99

    Personalvertretungsrecht: Zulässigkeit eines erstmals im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.06.2001 - 1 Bs 114/01
    Eine inhaltsgleiche Norm findet sich in § 76 Abs. 2 Nr. 5 BPersVG, so dass auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu zurückgegriffen werden kann (OVG Hamburg, Beschl. v. 28.02.2000, PersV 2001, S. 37, 39).
  • BVerwG, 11.11.1993 - 6 PB 4.93

    Begriff der Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung - Unüberprüfte Übertragung

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.06.2001 - 1 Bs 114/01
    Von einer solchen Unausweichlichkeit ist dann nicht auszugehen, wenn eine Kompensation an anderer Stelle etwa in der Weise in Betracht kommt, dass eine Verringerung anderer Tätigkeiten oder eine Verminderung der Arbeitsgüte anheimgestellt wird (vgl. Beschluß vom 17. Mai 1995 - BVerwG 6 P 47.93 - a. a. O.; zusammenfassend Beschluß vom 11. November 1993 - BVerwG 6 PB 4.93 - Buchholz 251.3 § 63 BrPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01

    Demokratisches Prinzip; Dienstdauer, Initiativantrag; pädagogisches Personal;

    Den Gesetzesmaterialien lässt sich das Bestreben entnehmen, den empfehlenden Charakter des Beschlusses der Einigungsstelle und damit das Letztentscheidungsrecht der Dienststellen auf die verfassungsrechtlich gebotenen Fälle zu beschränken (vgl. BüDrucks VII/2366 S. 4, 7 ff.; ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 2001 - 1 Bs 114/01 - SPE 500 Nr. 55 S. 61).
  • BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 4.01

    Demokratisches Prinzip; Geltendmachung von Ersatzansprüchen; Zeitpunkt der

    Den Gesetzesmaterialien lässt sich das Bestreben entnehmen, den empfehlenden Charakter des Beschlusses der Einigungsstelle und damit das Letztentscheidungsrecht der Dienststellen auf die verfassungsrechtlich gebotenen Fälle zu beschränken (vgl. BüDrucks VII/2366 S. 4, 7 ff.; ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 2001 - 1 Bs 114/01 - SPE 500 Nr. 55 S. 61).
  • OVG Hamburg, 20.09.2002 - 1 Bf 159/01

    Pflichtstunden der Lehrer; Teilzeitbescheid nach Sabbatjahrmodell für Lehrer;

    2.) Die Zuweisung von Unterrichtsverpflichtung in Form von wöchentlichen Pflichtstunden für Lehrerinnen und Lehrer ist als Aufgabenzuweisung zu verstehen und stellt damit auch dann keinen Verwaltungsakt dar, wenn sie im Rahmen der Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung für die Dauer der Teilzeitbewilligung konkretisiert wird (entgegen Beschl. v. 1.6.2001 - 1 Bs 114/01 - NordÖR 2001, S. 372).
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